Malta sorgt erneut für rechtliche Kontroversen. Wie wir bereits wissen, bietet der Inselstaat Onlinecasinos gesetzliche Absicherung, auch wenn diese anderswo ohne Lizenz agieren. Doch diese Praxis steht in Widerspruch zu Gesetzen anderer EU-Staaten.
Ob dies mit europäischem Unionsrecht vereinbar ist, wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft, berichtet Die Presse kürzlich.
https://www.diepresse.com/19091057/illegales-onlinegluecksspiel-fragen-an-den-eugh
Das Handelsgericht Wien hat sich an den EuGH gewandt.
Neues Gesetz verschärft den Konflikt
Ein 2022 eingeführtes Gesetz verschärft indes den Konflikt, denn – es schützt Onlinecasinos mit maltesischer Lizenz vor der Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile. Das steht im Widerspruch zum EU-Recht, das die gegenseitige Anerkennung von Urteilen vorsieht.
Ein Gerichtsbeschluss aus Österreich könnte die umstrittene maltesische „Bill 55“ nun zu Fall bringen: Das Handelsgericht Wien stellte ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH. Das Verfahren ist seit Kurzem anhängig.
Der österreichische Glücksspielmarkt
Der Glücksspielmarkt in Österreich ist streng geregelt. Die Österreichischen Lotterien sind mit ihrer Martke Win2day der einzige legale Anbieter. Alle anderen Anbieter agieren hier illegal. Mit weitreichenden Folgen für die illegalen Betreiber: Verträge mit nicht lizenzierten Anbietern sind laut österreichischem Obersten Gerichtshof (OGH) absolut nichtig. Spieler können verlorenes Geld zurückfordern.
Doch die Rückforderung scheitert zunehmend an der maltesischen Gesetzgebung, die die Vollstreckung österreichischer Urteile gegen maltesische Anbieter blockiert. Das Handelsgericht Wien will nun vom EuGH wissen, ob Malta durch diese Praxis Unionsrecht verletzt.
Der Kern des Streits
Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob Malta das Unionsrecht außer Kraft setzen kann, um maltesische Unternehmen zu schützen. Denn es gibt auch umgekehrte Fälle: So entschied der OGH kürzlich, dass eine österreichische Spielerin, die bei einem maltesischen Anbieter 7.000 Euro gewonnen hatte, den Gewinn zurückzahlen musste – mit der Begründung, dass der Vertrag ebenfalls nichtig war. Vice versa also. Damit sind maltesische Anbieter rechtlich auf der sicheren Seite, da sie selbst vor Vollstreckungen geschützt sind. Das schafft eine einseitige Rechtslage zugunsten der Anbieter.
Ein Präzedenzfall für Europa
Das Urteil des EuGH könnte weitreichende Konsequenzen für den europäischen Glücksspielmarkt haben. Sollte Malta unterliegen, könnte dies nicht nur das Geschäftsmodell zahlreicher Onlinecasinos erschüttern, sondern auch die rechtliche Stellung von Verbrauchern in ganz Europa stärken. Bis zur Entscheidung bleibt abzuwarten, wie der EuGH diesen Konflikt zwischen nationalem Interesse und europäischer Rechtseinheit lösen wird.